Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Buchung und Abwicklung der Reiseangebote und getätigte Buchungen gelten die nachfolgenden Reservierungs- und Vertragsbedingungen.

1. Leistung

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenleistungen ein, soweit in der Buchungsbestätigung keine anders lautenden Angaben enthalten sind. Die Preise gelten jeweils pro Wohneinheit bzw. pro Person bei unseren Angeboten (z.B. Überwintern oder Frühjahrs- und Herbstangebot). In besonderen Zeiträumen kann es zu einer Mindestdauer für Ihren Aufenthalt kommen (z.B. Syilvester) in diesen Fällen ändert sich der Mietpreis ggf. auf ein mehrfaches des nomalne Tagespreises. Zu besonderen Zeiten (z.B. Silveser) kann es einen sogenannten Mindestaufenthalztszeitraum geben. Hierdurch kann sich der Preis auf ein mehrfaches, des in der aktuellen Preisliste angegebenen Tagsepreis ändern.

Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und wird zusätzlich zum Reisepreis entsprechend der Kurtaxsatzung erhoben.

2. Anmeldung und Zahlung

Die Buchungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes ist ein verbindliche Buchung, zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Anbieter und dem Anmelder. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anmelder innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erstellen der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises auf das Konto des Anbieters einzahlt. Der Restbetrag ist spätestens am Anreisetag vor Bezug des Vertragsobjektes fällig. Ein Anspruch auf Erfüllung des Vertrags besteht nur, wenn der vereinbarte Preis vor Bezug des Vertragsobjektes vollständig bezahlt ist. Der Anmelder haftet für alle verursachten Schäden innerhalb der Unterkunft.

3. Reiserücktritt und Umbuchung

Der Gast kann von der verbindlichen Buchung vor Anreise zurücktreten oder eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen. Ein solcher Rücktritt muss schriftlich erfolgen.Der Beherbergungsbetrieb hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unter Abzug des Wertes etwa ersparter Aufwendungen und Anrechnung einer anderweitig erlangten Leistung.Nachfolgende Beträge werden jeweils bei Eingang einer Absage vor Reiseantritt in % der gebuchten Gesamtleistung berechnet, mindestens aber 25,00 Euro.

  • ab Buchungsdatum: 5%
  • 90 bis 61 Tage: 10 %
  • 60 bis 45 Tage: 15 %
  • 45 bis 30 Tage: 30 %
  • 29 bis 15 Tage: 50 %
  • 14 bis 2 Tage: 80 %

1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen: 95 % des Gesamtpreises
Wir Empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung, alternativ der angebotenen „internen ReiseRücktrittsGarantie“. Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Reisetermin sind möglich. Sie bedürfen der Schriftform und sind ggf. kostenpflichtig.

4. Haftung

Für die Erbringung der vermittelten Leistung des Beherbergungsbetriebes haftet dieser eigenverantwortlich. Etwaige Ansprüche sind gegenüber dem Beherberungsbetrieb geltend zu machen. Die Haftung des Beherbergungsbetriebes ist für Schäden auf den 3-fachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ihm nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

5. Mitwirkungsfrist

Soweit bei der Erbringung der vermittelten Leistung nicht unerhebliche Störungen auftreten, ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich dem Anbieter (Beherbergungsbetrieb) anzuzeigen, um diesem die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind stets an den Beherbergungsbetrieb in Schriftform zu richten.

6. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen ist die Insel Usedom. Gerichtsstand für kaufmännische Parteien, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Greifswald.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB`s unwirksam oder undurchführbar sein oder der Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.